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   BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94   

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https://dejure.org/1995,1014
BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94 (https://dejure.org/1995,1014)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 1 RK 5/94 (https://dejure.org/1995,1014)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 1 RK 5/94 (https://dejure.org/1995,1014)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2474
  • MDR 1996, 946
  • NZS 1996, 283
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94
    Der wesentliche Inhalt des § 199 Abs. 1 RVO wurde als § 58 in den Entwurf zum SGB V übernommen (BT-Drucks. 11/2237 S. 25).

    Im Hinblick darauf und im Hinblick auf die Kennzeichnung des in § 58 des Entwurfs gewählten Wortlauts als "redaktionelle Änderung" gegenüber dem früheren § 199 Abs. 1 RVO (BT-Drucks. 11/2237 S. 185) ist anzunehmen,.

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94

    Kostenerstattung - Freiwillige Mitglieder - Vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94
    Wenn sich das freiwillige Mitglied zur stationären Entbindung in ein Krankenhaus begeben hat, das zur Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen nicht zugelassen ist, so ist eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V nF ausgeschlossen (Fortführung von BSG vom 10.5.1995 - 1 RK 14/94 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 7).«.

    Das hat der Senat für den Bereich der ambulanten Krankenbehandlung durch niedergelassene Arzte in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 10. Mai 1995 (1 RK 14/94, zur Veröffentlichung bestimmt) bereits entschieden.

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Der erkennende Senat hat es in zwei Urteilen vom 10. Mai 1995 (BSGE 76, 101 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 7) und vom 23. November 1995 (SozR 3-2500 § 13 Nr. 9) nicht beanstandet, daß die dortigen Versicherten die Kostenerstattung jeweils nur für eine bestimmte Behandlung und in einem der Fälle erst nachträglich durch Einreichung der entsprechenden privatärztlichen Liquidation bei der Krankenkasse beantragt hatten.

    Der Senat hat aber auch für die Zeit davor mehrfach entschieden, daß die Wahl der Kostenerstattung den Versicherten nicht von der in § 76 Abs. 1, § 108, § 124 Abs. 1 und § 126 Abs. 1 SGB V angeordneten Beschränkung auf zugelassene Leistungserbringer entbindet (vgl nochmals BSGE 76, 101 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 7; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 9; Urteil vom 12. März 1996 - 1 RK 13/95 - VersR 1997, 1030 = USK 96167; neuerdings auch Urteil vom 11. Juli 2000 - B 1 KR 14/99 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 34/04 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - stationäre Entbindung - zugelassenes

    Entsprechend der Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 9) setze § 197 Satz 1 RVO ua die Aufnahme in ein zugelassenes Krankenhaus iS von § 107 und § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) voraus.

    Die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 5/94 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 9) ist in diesem Sinne fortzuführen.

    Insbesondere geht es nicht an, aus der Verweisung auf § 39 Abs. 2 SGB V in § 197 Satz 3 RVO den Gegenschluss zu ziehen, dass im Übrigen nicht die Vorschriften des SGB V entsprechend anzuwenden sind (vgl Senat SozR 3-2500 § 13 Nr. 9).

    Diese Regelung passte der Gesetzgeber den Änderungen des § 184 RVO nicht an, als er die dortige Regelung zur Wahl des Krankenhauses in § 184 Abs. 2 Satz 1 verlagerte (vgl Senat SozR 3-2500 § 13 Nr. 9 und H. Peters, aaO, § 199 RVO Anm 9b), ohne dass sich daraus eine inhaltliche Änderung ergab.

    c) Wie der Senat bereits im Urteil vom 23. November 1995 (SozR 3-2500 § 13 Nr. 9 S 46) unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 11/2237 S 185) verdeutlicht hat, wollte der Gesetzgeber des GRG mit der abweichenden Fassung des § 197 RVO - Aufnahme zur Entbindung "in ein Krankenhaus oder eine andere Einrichtung" - gegenüber dem früheren § 199 Abs. 1 RVO eine bloße "redaktionelle Änderung" vornehmen, es mithin bei der Beschränkung des Sachleistungsanspruchs auf zugelassene Krankenhäuser im weiteren Sinne belassen.

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Abgesehen davon schließt sich der Senat auch der Auffassung des SG und des BSG an, dass ein Kostenvergleich nur innerhalb des Systems der von den gesetzlichen Krankenkassen geschuldeten Leistungen sinnvoll ist (BSG vom 28.06.1983 BSGE 55, 188; BSG vom 10.05.1995 BSGE 76, 101; BSG vom 23.11.1995 SozR 3-2500 § 13 Nr. 9).
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